Die private Rente soll vor allem dazu dienen, dem Versicherungsnehmer im Alter einen guten Lebensstandard zu bieten. In erster Linie ist der abgeschlossene Versicherungsvertrag somit für den Versicherungsnehmer selber gedacht. Abgeschlossene Riester-Verträge können jedoch grundsätzlich im Todesfall vererbt werden, wobei die eingetragenen Erben im Versicherungsvertrag lediglich die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurück erstatten müssen. Diese Rückzahlung entfällt, wenn die verstorbene Person mit dem Erben verheiratet war. In diesem Fall ist es möglich, die private Riester-Rente ohne Rückzahlungsverpflichtung zu erben. Die Vererbung ohne Rückzahlung ist jedoch vom Gesetzgeber an eine Voraussetzung gebunden, und zwar dass der Erbe das angesammelte Riester-Kapital auf einen eigenen Riester-Vertrag überträgt, bzw. einzahlt.

Bei dem Riester-Banksparplan erhalten die Erben das Geld, welches sich bereits dort angesammelt hat. Eine Ausnahme ist dabei, wenn der Verstorbene bereits die so genannte Restverrentungsphase erreicht hat, die mit dem 85. Geburtstag beginnt. Zu diesem Zeitpunkt wird der Riester-Banksparplan in eine Rentenversicherung umgewandelt, indem dem Riester-Sparer eine lebenslange Rente zusteht. Bei dieser Form der privaten Vorsorge ist somit eine Vererbung ab dem 85. Lebensjahr nicht mehr möglich.

Im Bereich des Riester-Fondssparplan erhalten die Erben das bis dahin angesammelte Fondsguthaben. Bei dieser Form der privaten Vorsorge ist jedoch zu beachten, dass die Kapitalgarantie nicht für die Laufzeit des Riester-Vertrages gewährt wird, sondern erst ab dem Beginn der Rentenphase in Anspruch genommen werden kann. Erben die somit einen Fondssparplan erben, müssen unter Umständen bei gesunkenen Aktienkursen mit einem geringeren Fondsvermögen rechnen. Bei dem Fondssparplan ist es, wie bei dem Riester-Banksparplan, nicht möglich, diesen zu erben, wenn ab dem 85. Lebensjahr bereits die Restverrentungsphase begonnen hat.

Im Bereich der Riester-Rentenversicherung werden die genannten Erben in der Regel kaum einen Auszahlung erhalten, wenn der Versicherungsnehmer innerhalb der ersten Jahre, nach Abschluss des Vertrages, verstirbt. In den meisten Fällen erfolgt eine Auszahlung erst nach einem Zeitraum von 5 Jahren, da in den ersten Jahren die eingezahlten Beiträge für die anfallenden Kosten der Rentenversicherung genutzt werden.

Im Bereich dieser privaten Vorsorge gibt es jedoch für den Sparer die Möglichkeit, eine Rentengarantiezeit in dem abgeschlossenen Vertrag zu vereinbaren. In diesem Fall erhalten die Erben im Todesfall, auch nach dem Rentenbeginn, eine Rentenzahlung. Für Sparer die gerne einen Todesfallschutz mit in die Versicherung aufnehmen möchten, empfiehlt sich jedoch alternativ eine zusätzliche Risikolebensversicherung.

Erben entfernte Verwandte einen Riester-Vertrag, so ist es durchaus möglich, dass für den angesparten Betrag eine Erbschaftssteuer anfällt. Hat der Verstorbene einen Riester-Banksparplan oder einen Riester-Fondssparplan abgeschlossen, so fällt das angesparte Kapital in den Nachlass. Derzeit können lediglich Ehepartner das angesparte Guthaben ohne Abzüge erben.