Um die Absicherung im Alter zu gewährleisten, werden dem Verbraucher heute unterschiedliche Möglichkeiten angeboten. Vorteilhaft bei der privaten Rentenabsicherung ist die niedrige Besteuerung, die jedem Versicherten bei der Auszahlung der Versicherungssumme zugute kommt. Aufgrund der vielen Altersvorsorgevarianten, ist die private Vorsorge attraktiv und flexibel.
Die unterschiedlichen Vorsorgemöglichkeiten bieten dem Versicherungsnehmer die aufgeschobene Rentenversicherung, die Sofortrente oder die Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht an.
Die so genannte Sofortrente wird in der Regel von älteren Personen in Anspruch genommen. Bei dieser Art der privaten Vorsorge zahlt der Versicherungsnehmer, in den abgeschlossenen Versicherungsvertrag, auf einmal eine größere Summe ein. Mit dieser Einzahlung erwirbt der Versicherungsnehmer einen Anspruch auf die Rente, die sofort ausgezahlt werden kann.
Die aufgeschobene Rentenversicherung ist heute das am meisten in Anspruch genommene Modell der privaten Vorsorge. Bei diesem Versicherungsmodell wird über einen vertraglich festgelegten Zeitraum ein fester monatlicher Betrag in die private Rente eingezahlt. Im Vertrag wird dabei festgelegt, zu welchem Zeitpunkt die Rentenzahlung erfolgen soll. Dem Versicherungsnehmer kommen hier nicht nur die eingezahlten Beiträge zugute, sondern ebenfalls alle erwirtschafteten Überschüsse. Je nach den individuellen Ansprüchen kann der Versicherungsnehmer die fällige Rente in einem Betrag erhalten, oder die monatliche Rentenzahlung wählen.
Vor allem die Riester-Rente ist als Altersvorsorge heute bekannt, bei der zwei unterschiedliche Formen zur Auswahl stehen. Wählbar sind die klassische Rentenversicherung oder die Rentenfondspolice.
Die klassische Rentenversicherung wird vor allem von jüngeren Sparern in Anspruch genommen, die sich langfristig ein kleines Vermögen für das Alter ansparen möchten. Bei dieser Form der Rentenversicherung wird das eingezahlte Kapital sicher verwaltet, indem dem Versicherten ein Garantiezins von derzeit rund 2,25% gewährt wird. In den meisten Versicherungsverträgen ist zudem eine Überschussbeteiligung eingeschlossen, die jedoch in der Regel nicht von den Versicherungsgesellschaften garantiert wird.
Bei der fondsgebundenen Rentenversicherung gibt es heute zwei Formen. Eine von ihnen ist die Absicherung mit einer reinen Fondspolice, bei der der Versicherungsnehmer das Risiko alleine trägt. Bei Rentenbeginn erhält der Sparer in der Regel alle eingezahlten Beiträge, sowie alle angefallenen Zulagen ausgezahlt.
Die zweite Form der fondsgebundenen Rentenversicherungen ist die Versicherung mit einem geringeren Fondsanteil. Diese Alternative bietet dem Versicherungsnehmer eine größere Sicherheit, denn hier wird ebenfalls ein Garantiezins von derzeit 2,25% gewährt. Alle Erträge die über diesen Sparanteil hinausgehen, werden von den Versicherungen in den Erwerb von Fondsanteilen investiert, was dem Versicherungsnehmer zwar einen geringen Gewinn, aber auch eine größere Sicherheit bietet.