Die Auszahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind grundsätzlich Steuerpflichtig. Die Steuersätze wurden jedoch im Jahr 2005 von 27% auf 18% gesenkt. Dieser Steuersatz gilt für Versicherungen mit einem Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Bei einem Rentenbeginn von 55 Jahren, zahlt der Versicherungsnehmer anstelle von 38% nur noch 26%. Die Steuervergünstigungen gelten für alle Verträge, und ebenfalls für bereits laufende Rentenzahlungen.

Die anfallenden Steuern sind in unterschiedliche Staffeln eingeteilt, wobei sich die Steuerzahlungen nach dem Rentenbeginn richten. Versicherungsnehmer die somit ein Renteneintrittsalter von 55 Jahren wählen, zahlen mehr Steuern, wie Versicherungsnehmer die eine Rentenzahlung erst ab 65 Jahren wünschen.

Bei den Fondspolicen erhält der Versicherungsnehmer weitere steuerliche Vorteile, wie zum Beispiel die steuerfreien Kursgewinne. Durch das höhere Risiko des Verlustes, bzw. des geringeren Gewinnes durch Schwankungen an der Börse, sollten die steuerlichen Vorteile jedoch für die Altersvorsorge nicht im Vordergrund stehen. Bei dieser Art der privaten Rente gelten die gleichen Regelungen wie bei der Kapitallebensversicherung.

Bei der Einkommenssteuer- bzw. der Lohnsteuererklärung können derzeit nur eingezahlte Beiträge abgesetzt werden, die in die Basis-Rente oder die Rürup-Rente eingezahlt worden sind. Um diese Beiträge geltend zu machen, stellt der Gesetzgeber weitere Anforderungen an die abgeschlossenen Versicherungen. Die Rente darf somit erst ab dem 60. Lebensjahr gezahlt werden, und die Versicherung darf zudem nicht veräußerbar, vererbbar, beleihbar, übertragbar oder kapitalisierbar sein.

Seit den Änderungen im Jahr 2005 erhält der Versicherungsnehmer jedoch steuerliche Förderungen für die private Rente, und zum Teil ebenfalls für die gesetzliche Rentenversicherung. Versicherungsnehmer können somit bislang 60% der eingezahlten Vorsorgeaufwendungen steuerlich geltend machen. Bis zum Jahr 2025 soll dieser Satz stufenweise bis auf 100% ansteigen. Ledige Personen können bislang jährlich einen Bruttobetrag von 20000 Euro geltend machen, für VerheirateteĀ  gilt ein Bruttobetrag von 40000 Euro. Selbständige haben die Möglichkeit die eingezahlten Beiträge für die private Rente bis zum vollen Betrag von 20000 Euro abzusetzen, bei Verheirateten beträgt der Absetzungsbetrag ebenfalls 40000 Euro.